{"id":22,"date":"2016-02-11T09:41:07","date_gmt":"2016-02-11T08:41:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.aufkleber-druck-profi.de\/?page_id=22"},"modified":"2017-02-23T14:42:29","modified_gmt":"2017-02-23T13:42:29","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/?page_id=22","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p>Reklamationen\u2028\u2028:<br \/>\nBei Beschwerden und Reklamationen oder bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte schriftlich an\u00a0<a href=\"mailto:info@aufkleber-druck-profi.de\">info@aufkleber-druck-profi.de<\/a>\u00a0oder per Brief an<br \/>\nsuche-profi.de &#8211; eine Division der idee-produktion.de GmbH, Heinkelstr.1-3, 30827 Garbsen.<\/p>\n<p>Datenschutzerkl\u00e4rung:<br \/>\nF\u00fcr externe Links zu fremden Inhalten k\u00f6nnen wir trotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung \u00fcbernehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anl\u00e4sslich Ihres Besuchs auf unserer Webseite ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gesch\u00fctzt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten w\u00e4hrend Ihres Besuchs auf der Webseite erfasst und wie diese genutzt werden:<\/p>\n<p>1. Erhebung und Verarbeitung von Daten auf dieser Internetseite<br \/>\n<em>I. Allgemein<\/em>\u2028Jeder Zugriff auf unsere Webseite und jeder Abruf einer auf unserer Webseite hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen, systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, \u00fcbertragene Datenmenge, Meldung \u00fcber erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zus\u00e4tzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Bestellung, Anfrage oder Registrierung, machen.<br \/>\n<em>II. Cookies<\/em>\u2028Teilweise verwenden wir auf bestimmten Seiten Cookies, um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu erm\u00f6glichen. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden. Die meisten der von uns verwendeten Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gel\u00f6scht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies verbleiben in der Regel auf Ihrem Rechner und erm\u00f6glichen es uns, Ihren Rechner bei Ihrem n\u00e4chsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Unseren Partnerunternehmen ist es nicht gestattet, \u00fcber unsere Website personenbezogene Daten mittels Cookies zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.<br \/>\n<em>III. Google Analytics<\/em>\u2028Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Googe Inc. (\u201eGoogle\u201c) Google Analytics verwendet sog. \u201eCookies\u201c, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie erm\u00f6glicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen \u00fcber Ihre Benutzung diese Website (einschlie\u00dflich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA \u00fcbertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports \u00fcber die Websiteaktivit\u00e4ten f\u00fcr die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte \u00fcbertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie k\u00f6nnen die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht s\u00e4mtliche Funktionen dieser Website voll umf\u00e4nglich nutzen k\u00f6nnen. Durch die Nutzung dieser Website erkl\u00e4ren Sie sich mit der Bearbeitung der \u00fcber Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft\u00a0<a href=\"http:\/\/tools.google.com\/dlpage\/gaoptout?hl=de\">widersprochen<\/a>\u00a0werden. 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Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die L\u00f6schung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erf\u00fcllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gr\u00fcnden unzul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>3. Auskunftsrecht<br \/>\nAuf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern \u00fcber die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.<\/p>\n<p>4. Widerruf von Einwilligungen<br \/>\nDie bei der Anmeldung zu unserem Newsletter erfassten Daten verwenden wir nur f\u00fcr eigene Informations-\/Werbezwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zu keiner Zeit. Sofern Sie uns die Einwilligung zum Empfang unseres Newsletters im Verlauf des Bestellprozesses erteilt haben, m\u00f6chten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft widerrufen k\u00f6nnen.\u2028\u2028Sie k\u00f6nnen Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Link Newsletter abmelden am Ende jedes Newsletters benutzen oder eine E-Mail an info (at)i\u2013p.(dot) de senden.<\/p>\n<p>5. Weitere Informationen<br \/>\nWir sind stets bem\u00fcht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen M\u00f6glichkeiten so zu sichern, dass diese f\u00fcr Dritte unzug\u00e4nglich sind. Bei der Kommunikation \u00fcber E Mail kann die vollst\u00e4ndige Datensicherheit (aufgrund der Infrastruktur des Internets und des \u00dcbertragungsprotokolls) von uns nicht gew\u00e4hrleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Versand \u00fcber den Postweg empfehlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Unternehmer<\/h1>\n<p>\u00a7 1 Geltung der Bedingungen<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von idee-produktion.de GmbH, im nachfolgenden \u201eAuftragnehmer\u201c genannt, erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber \u00fcber die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschlie\u00dft, g\u00fcltig, insbesondere f\u00fcr Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen sind auch dann g\u00fcltig, wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.<\/li>\n<li>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung von anderen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enth\u00e4lt oder auf diese verweist.<\/li>\n<li>(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer f\u00fcr die Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen m\u00fcssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Alle von Auftragnehmer aufgef\u00fchrten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andernfalls m\u00fcssen sie ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerkl\u00e4rungen sowie s\u00e4mtliche Bestellungen rechtswirksam werden, m\u00fcssen sie schriftlich, fernschriftlich oder per Email durch den Auftragnehmer best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<li>(2) F\u00fcr die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig und allein der schriftlich, fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ma\u00dfgeblich. Rechtlich unverbindlich sind m\u00fcndliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. M\u00fcndliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern m\u00fcssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung \u00fcber das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen Best\u00e4tigung bed\u00fcrfen Erg\u00e4nzungen oder Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu geh\u00f6ren auch diese Gesch\u00e4ftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht g\u00fcltig. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende m\u00fcndliche Vereinbarungen zu treffen. Um die Schriftform zu wahren, gen\u00fcgt die \u00dcbermittlung per Telefax oder Email. Andere Telekommunikationswege sind ungen\u00fcgend.<\/li>\n<li>(3) Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (beispielsweise zu Zeichnungen, Gewichten, Ma\u00dfen, Abbildungen oder sonstigen Leistungsdaten), so sind diese nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, sofern die genaue \u00dcbereinstimmung nicht Voraussetzung f\u00fcr die Verwendbarkeit f\u00fcr den vertraglich vorgesehenen Zweck ist. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung\/Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigt wird, sind handels\u00fcbliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>(4) Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Ma\u00dfe oder sonstige Leistungsdaten als verbindlich gelten, m\u00fcssen diese ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart werden.<\/li>\n<li>(5) Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empf\u00e4nger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empf\u00e4nger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empf\u00e4nger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverst\u00e4ndnis des Bestellers hierf\u00fcr.<\/li>\n<li>(6) Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungsempf\u00e4nger zusammen als Auftraggeber, unabh\u00e4ngig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempf\u00e4nger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempf\u00e4nger ge\u00e4ndert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempf\u00e4ngers zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverst\u00e4ndnis des Rechnungsempf\u00e4ngers hierf\u00fcr vorliegt.<\/li>\n<li>(7) Das Eigentum- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote und Kostenvoranschl\u00e4gen beh\u00e4lt sich dieser vor. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr alle dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge, Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenst\u00e4nde weder als solche noch inhaltlich f\u00fcr Dritte zug\u00e4nglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielf\u00e4ltigen. Auf das Verlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an ihn zur\u00fcckgeben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss f\u00fchren oder diese Gegenst\u00e4nde vom Auftraggeber im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden.<\/li>\n<li>(8) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gr\u00fcnden aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Auftr\u00e4ge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsr\u00fccktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 3a Widerrufsrecht<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Aus\u00fcbung Ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 3 Preise und Preis\u00e4nderungen<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, h\u00e4lt sich der Auftragnehmer 30 Tage ab dessen Datum an die in seinem Angebot enthaltenen Preise. Ansonsten sind die in der jeweiligen Auftragbest\u00e4tigung durch den Auftragnehmer genannten Preise ma\u00dfgebend. Diese verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zus\u00e4tzliche Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu geh\u00f6ren auch Mehr-, Minder- oder Sonderleistungen, so werden diese gesondert berechnet.<\/li>\n<li>(2) Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich f\u00fcr die Lieferung zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Geb\u00fchren und anderen \u00f6ffentlichen Abgaben.<\/li>\n<li>(3) Alle nachtr\u00e4glich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten \u00c4nderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter f\u00e4llt jede \u00c4nderung, auch \u00c4nderungen der kaufm\u00e4nnischen Auftragsdaten (beispielsweise Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempf\u00e4nger, Zahlungsart etc.). Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, k\u00f6nnen alle \u00c4nderungen, die auf Wunsche des Auftraggebers erfolgen, mit einer Kostenpauschale von 12,00 \u20ac zuz\u00fcglich USt. berechnet werden.<\/li>\n<li>(4) Jede \u00c4nderung der angelieferten oder \u00fcbertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder \u00e4hnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.<\/li>\n<li>(5) Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder \u00fcbertragenen Daten des Auftraggebers selbstst\u00e4ndig und ohne R\u00fccksprache mit dem Auftraggeber durchzuf\u00fchren, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung f\u00fcr solche Arbeiten erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten f\u00fcr den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent \u00fcber dem des Auftragwerts (Angebotspreis), mindestens jedoch 29,00 \u20ac zzgl. USt., so muss hierf\u00fcr vorab die Zustimmung des Auftraggebers \u00fcber die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.<\/li>\n<li>(6) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 15,00 \u20ac zzgl. USt. durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die \u00fcber diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status \u201eNeu\u201c werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere \u00dcberpr\u00fcfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert der Auftraggeber den Auftrag zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, so \u00fcberpr\u00fcft der Auftragnehmer, ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung \u00fcberhaupt noch m\u00f6glich ist und teilt dies dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese m\u00fcssen \u00fcber sein Kundenkonto erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 4 Auftragsausf\u00fchrung \/ Freigabe durch den Auftraggeber<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Der Auftragnehmer f\u00fchrt alle Auftr\u00e4ge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. \u00fcbertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten m\u00fcssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. F\u00fcr andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gew\u00e4hrleisten, au\u00dfer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. F\u00fcr die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Daten\u00fcbertragungs- oder Datentr\u00e4gerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.<\/li>\n<li>(2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bez\u00fcglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu geh\u00f6ren auch Datentr\u00e4ger und \u00fcbertragene Daten) keine Pr\u00fcfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsf\u00e4hige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Daten\u00fcbertragung Schutzprogramme f\u00fcr Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. F\u00fcr die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 5 Lieferung und Leistungszeit<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Liefertermine oder Lieferfristen bed\u00fcrfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.<\/li>\n<li>(2) F\u00fcr die Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, die durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Streiks, Transportverz\u00f6gerungen, Mangel an Energie, Arbeitskr\u00e4ften oder Rohstoffen, rechtm\u00e4\u00dfigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung f\u00fcr den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unm\u00f6glich und ist die Behinderung nicht von nur vor\u00fcbergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Sind die Hindernisse von vor\u00fcbergehender Dauer, so verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine und verl\u00e4ngern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verz\u00f6gerung eine Abnahme der Lieferung\/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegen\u00fcber dem Auftragnehmer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Hierzu ist eine unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung von Seiten des Auftraggebers unerl\u00e4sslich.<\/li>\n<li>(3) Dauert eine Behinderung l\u00e4nger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht, nach einer angemessenen Nachfristsetzung bez\u00fcglich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatzanspr\u00fcche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit verl\u00e4ngert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umst\u00e4nde zu berufen, wenn er den Auftraggeber unverz\u00fcglich davon in Kenntnis setzt.<\/li>\n<li>(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5% f\u00fcr jede volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch h\u00f6chstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet. Beruht der Verzug auf Vorsatz des Auftragnehmers oder zumindest grober Fahrl\u00e4ssigkeit, so k\u00f6nnen weitere Anspr\u00fcche erhoben werden, ansonsten sind \u00fcber die hier genannte Regelung hinausgehende Anspr\u00fcche ausgeschlossen.<\/li>\n<li>(5) Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung\/Leistung durch den Auftragnehmer ist zul\u00e4ssig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks f\u00fcr den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer \u00fcbernommen werden.<\/li>\n<li>(6) Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich best\u00e4tigte Termine sind als Fixtermine f\u00fcr die Leistungserbringung g\u00fcltig. Wird bei Fixterminen der vereinbarte Termin \u00fcberschritten oder nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag. Die Erkl\u00e4rung \u00fcber den R\u00fccktritt muss schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen\/Leistungen werden berechnet, au\u00dfer der Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.<\/li>\n<li>(7) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verz\u00f6gerung einer Leistung\/Lieferung oder der Unm\u00f6glichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Ma\u00dfgabe in \u00a717 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 6 Periodische Arbeiten<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Arbeiten besteht eine K\u00fcndigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die K\u00fcndigung erfolgt zum Schluss eines Monats.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 7 Gefahren\u00fcbergang \u2013 Versand<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Sobald der vom Auftragnehmer versandfertige Liefergegenstand an die den Transport \u00fcbernehmende Unternehmen (Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Dritte) \u00fcbergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber. Ma\u00dfgeblich hierf\u00fcr ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch G\u00fcltigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen \u00fcbernommen hat. \u00c4u\u00dfert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die \u00dcbergabe verz\u00f6gert wird oder verz\u00f6gert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr auf diesen \u00fcber, sobald seine Ware versandbereit ist.<\/li>\n<li>(2) Der Auftraggeber tr\u00e4gt alle nach Gefahren\u00fcbergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, einen Nachweis \u00fcber weitere oder geringere Lagerkosten geltend zu machen.<\/li>\n<li>(3) Der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.<\/li>\n<li>(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bez\u00fcglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.<\/li>\n<li>(5) Die Versandkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<li>(6) Liegen bei einer Sendung \u00e4u\u00dferliche Besch\u00e4digungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtf\u00fchrers\/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzanspr\u00fcche hieraus gegen\u00fcber dem Auftragnehmer unwirksam.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 8 Rechte des Auftraggebers bei M\u00e4ngeln \/ Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist ist auf ein Jahr festgelegt. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.<\/li>\n<li>(2) Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenst\u00e4nde umgehend und sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Erh\u00e4lt der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine M\u00e4ngelr\u00fcge \u00fcber die offensichtlichen M\u00e4ngel oder andere M\u00e4ngel, die bei der unverz\u00fcglichen und sorgf\u00e4ltigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. M\u00e4ngel, die bei dieser sorgf\u00e4ltigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, m\u00fcssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel f\u00fcr den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere n\u00e4here Untersuchung zu erkennen war, als M\u00e4ngelr\u00fcge an den Auftragnehmer gemeldet werden. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine R\u00fccksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zur\u00fcckzusenden. Ware, die unfrei zur\u00fcck geschickt wird, wird nicht angenommen. Ist die M\u00e4ngelr\u00fcge berechtigt, kommt der Auftragnehmer f\u00fcr die Kosten der g\u00fcnstigsten Versandart auf, sofern sich der Liefergegenstand an dem Ort seines bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet. Befindet er sich an einem anderen Ort und erh\u00f6hen sich dadurch die Kosten, so kommt der Auftragnehmer hierf\u00fcr nicht auf. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe geht die Gefahr m\u00f6glicher Fehler auf den Auftraggeber \u00fcber, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschlie\u00dfenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers.<\/li>\n<li>(3) Geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original k\u00f6nnen bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls f\u00fcr den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) \u2013 auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden \u2013 und dem Endprodukt.<\/li>\n<li>(4.1) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur H\u00f6he des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entf\u00e4llt diese Haftung.<\/li>\n<li>(4.2)\u00a0Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und k\u00f6nnen nicht beanstandet werden.<\/li>\n<li>(5) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verf\u00fcgung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.<\/li>\n<li>(6) Weist ein Teil der gelieferten Ware M\u00e4ngel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber ohne Interesse ist.<\/li>\n<li>(7) Bis zu einer H\u00f6he von 10% sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Ware hinzunehmen. Bei B\u00fcchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem Anlaufb\u00f6gen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, Makulatur sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren B\u00f6gen, die nicht aussortiert werden.<\/li>\n<li>(8) Der Auftragnehmer ist bei Sachm\u00e4ngeln an den gelieferten Gegenst\u00e4nden innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschl\u00e4gt, beispielsweise aufgrund von Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verz\u00f6gerung.<\/li>\n<li>(9) Liegt der Mangel in der Verantwortung des Auftragnehmers und beruht auf seinem Verschulden, so kann der Auftraggeber unter Ber\u00fccksichtung der in \u00a717 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/li>\n<li>(10) Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden M\u00e4ngel an den Produkten\/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur dann Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten\/Hersteller erfolglos war oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. F\u00fcr die Dauer des Rechtsstreites wird die Verj\u00e4hrung der betroffenen Gew\u00e4hrleitungsanspr\u00fcche von Seiten des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Auftragnehmer gehemmt.<\/li>\n<li>(11) Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers eine Ver\u00e4nderung am Liefergegenstand durchf\u00fchrt oder durch Dritte vornehmen l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unm\u00f6glich wird. Der Auftraggeber hat hierbei allein f\u00fcr die Mehrkosten aufzukommen, die bei einer M\u00e4ngelbeseitigung anfallen.<\/li>\n<li>(12) Wird im Einzelfall eine Lieferung von gebrauchten Gegenst\u00e4nden mit dem Auftraggeber vereinbart, so entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung.<\/li>\n<li>(13) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erh\u00e4lt, werden von diesem sorgf\u00e4ltig behandelt. Bei Besch\u00e4digung oder Abhandenkommen der Vorlagen \u00fcbernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Pr\u00fcfung der Reklamation k\u00f6nnen aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht zur\u00fcckgesandt werden.<\/li>\n<li>(14) Alle vorangehend genannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen sind bei grob fahrl\u00e4ssigem und vors\u00e4tzlichen Verhalten ung\u00fcltig (siehe auch \u00a717).<\/li>\n<li>(15) Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr normale Abnutzung.<\/li>\n<li>(16) Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Nachfolgend wird der Eigentumsvorbehalt geregelt. Er dient der Sicherung aller aktuell bestehenden und zuk\u00fcnftigen Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber, die sich aus der zwischen den beiden Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung f\u00fcr die vom Auftragnehmer angebotenen Produkte ergeben. Hierzu geh\u00f6ren unter anderem Druckprodukte, Dienstleistungen um Druckprodukte, Layout-Service, Verteiler-Service sowie Saldoanforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkte Kontokorrentverh\u00e4ltnisse.<\/li>\n<li>(2) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen durch den Auftraggeber vor. Diese Ware sowie die nach dieser Vereinbarung an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als \u201eVorbehaltsware\u201c bezeichnet.<\/li>\n<li>(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr den Aufragnehmer aufzubewahren.<\/li>\n<li>(4) Der Auftraggeber hat das Recht, bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Unzul\u00e4ssig sind Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen.<\/li>\n<li>(5) Es wird vereinbart, dass f\u00fcr den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet wird, die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder Miteigentum\/Bruchteilseigentum (wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sollte kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten, so \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder Miteigentum (im oben genanntes Verh\u00e4ltnis) an der neu geschaffenen Sache zu dessen Sicherheit auf den Auftragnehmer. Vermischt sich die Vorbehaltsware in diesem Zusammenhang untrennbar mit anderen Sachen oder wird mit diesen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist eine der anderen Sachen hierbei als Hauptsache anzusehen, so erh\u00e4lt der Auftraggeber vom Auftragnehmer, soweit diesem die Hauptsache geh\u00f6rt, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verh\u00e4ltnis.<\/li>\n<li>(6) Der Auftraggeber tritt im Falle einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer ab. Bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware geschieht dies anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil. Dieselbe Regelung gilt f\u00fcr alle sonstigen Forderungen, die die Stelle der Vorbehaltsware einnehmen oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Darunter fallen unter anderem Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer widerruflich erm\u00e4chtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen f\u00fcr Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Diese Einzugserm\u00e4chtigung darf vom Auftragnehmer nur im Verwertungsfall widerrufen werden.<\/li>\n<li>(7) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher und Pf\u00e4ndung) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. K\u00f6nnen in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Auftragnehmer entstandene gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Kosten nicht von dem Dritten \u00fcbernommen werden, so haftet hierf\u00fcr der Auftraggeber gegen\u00fcber dem Auftragnehmer.<\/li>\n<li>(8) Soweit der Wert der Vorbehaltsware sowie der an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50% \u00fcbersteigt, wird der Auftragnehmer diese auf Verlagen nach seiner Wahl freigeben.<\/li>\n<li>(9) Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen den Vertrag \u2013 insbesondere bei Zahlungsverzug \u2013 hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten (Verwertungsfall) und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 10 Zahlung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Als einzige Zahlungsm\u00f6glichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgeb\u00fchren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine Onlinebearbeitungsgeb\u00fchr von max. 3%, mindestens jedoch 5,95 \u20ac inkl. USt. hinzu. F\u00fcr Samstagszustellungen wird eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr in H\u00f6he von 6,74 \u20ac inkl. USt. in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>(2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 \u20ac (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut \u00a7249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage f\u00fcr den Schadensersatz gilt. Unabh\u00e4ngig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, au\u00dfer es besteht eine schriftliche Vereinbarung \u00fcber andere Zahlungsbedingungen.<\/li>\n<li>(4) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung k\u00f6nnen nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.<\/li>\n<li>(5) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldw\u00e4hrungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen W\u00e4hrungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort f\u00e4llig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.<\/li>\n<li>(6) Bestehen \u00e4ltere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zun\u00e4chst auf die \u00e4lteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber \u00fcber die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/li>\n<li>(7) Erst wenn der Auftragnehmer \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bez\u00fcglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wurde und nicht mehr zur\u00fcckgegeben werden kann.<\/li>\n<li>(8) Grunds\u00e4tzlich kann bei allen Auftr\u00e4gen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung bspw. Durch Kreditkarte oder B\u00fcrgschaft verlangt werden.<\/li>\n<li>(9) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse oder der Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruches gef\u00e4hrdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zur\u00fcckzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverh\u00e4ltnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>(10) Auch wenn Gegenanspr\u00fcche und M\u00e4ngelr\u00fcgen geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Der Auftraggeber ist jedoch auch zur Zur\u00fcckbehaltung wegen Gegenanspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis berechtigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 11 Abrechnungen, Genehmigungen und \u00c4nderungen<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt m\u00f6glicher Irrt\u00fcmer. Bis sp\u00e4testens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, au\u00dfer der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegen\u00fcber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gew\u00fcnschte \u00c4nderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempf\u00e4ngers. Die Frist von sechs Wochen ber\u00fchrt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur M\u00e4ngelr\u00fcge innerhalb der in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bestimmten k\u00fcrzeren Frist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 12 Patente, Urheberrechte und Marken<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen.<\/li>\n<li>(2) Die in \u00a712(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber ist betragsm\u00e4\u00dfig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung f\u00fcr die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die F\u00fchrung von Rechtsstreiten \u00fcberlassen wird. Au\u00dferdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschlie\u00dflich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.<\/li>\n<li>(3) Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch \u00fcbernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder:\n<ul>\n<li>[a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bez\u00fcglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder<\/li>\n<li>[b] f\u00fcr den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines ge\u00e4nderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verf\u00fcgung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bez\u00fcglich des Liefergegenstandes beseitigt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Werden durch die Ausf\u00fchrung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierf\u00fcr ausschlie\u00dflich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erkl\u00e4rt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielf\u00e4ltigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbez\u00fcglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 14 Handelsbrauch und Copyright<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufm\u00e4nnischen Verkehr die Handelsbr\u00e4uche der Druckindustrie. Hierunter f\u00e4llt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.<\/li>\n<li>(2) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich f\u00fcr alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen \u2013 im Besonderen an graphischen Entw\u00fcrfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. \u2013 alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers f\u00fcr die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielf\u00e4ltigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts \u00fcbertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten \u00fcber.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 15 Geheimhaltung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes w\u00e4re ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 16 Daten und Auftragsunterlagen<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des gesch\u00e4ftlichen Vertrags vom Auftraggeber erh\u00e4lt, werden ausschlie\u00dflich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.<\/li>\n<li>(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder \u00fcbersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datentr\u00e4ger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Verg\u00fctung \u00fcber den Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Endprodukts hinaus m\u00f6glich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann f\u00fcr Besch\u00e4digungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten (siehe \u00a717) dar.<\/li>\n<li>(3) Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung f\u00fcr eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 \u20ac zzgl. USt. f\u00fcr jeden archivierten Druckauftrag berechnet.<\/li>\n<li>(4) Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD\/DVD\/sonstigen Datentr\u00e4gern k\u00f6nnen nicht zur\u00fcck gesendet werden.<\/li>\n<li>(5) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz vom Auftragnehmer zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Aufragnehmer beh\u00e4lt sich weiterhin das Recht vor, die Daten an Dritte (beispielsweise Paketdienste, Versicherungen etc.) zu \u00fcbermitteln, soweit dies f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 17 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a717 ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchen Grund (besonders aus Unm\u00f6glichkeit, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verzug, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen), eingeschr\u00e4nkt, wobei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.<\/li>\n<li>(2) Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden bei\n<ul>\n<li>[a] einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erf\u00fcllungshilfen,<\/li>\n<li>[b] grober Fahrl\u00e4ssigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungshilfen, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Als vertragswesentlich gelten die Verpflichtung zur rechtzeitigen und m\u00e4ngelfreien Lieferung und Installation sowie Obhuts-, Beratungs- und Schutzpflichten, die f\u00fcr die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wichtig sind oder den Schutz von Leib oder Leben des Personals des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichem Schaden bezwecken.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>(3) Haftet der Auftragnehmer aufgrund \u00a717(2) f\u00fcr Schadensersatz, so bleibt diese Haftung auf die Sch\u00e4den begrenzt, die f\u00fcr den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde, die f\u00fcr ihn bekannt waren oder die er h\u00e4tte kennen m\u00fcssen, h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Au\u00dferdem sind nur mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln am Liefergegenstand sind, ersatzf\u00e4hig, wenn solche Sch\u00e4den typischerweise bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.<\/li>\n<li>(4) Auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, ist im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den auf h\u00f6chstens das zweifache f\u00fcr alle Versicherungsf\u00e4lle eines Versicherungsjahres (6.00 \u20ac) und h\u00f6chstens auf einen Betrag von 3.00 \u20ac pro gesch\u00e4digte Person beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>(5) Im gleichen Umfang gelten die Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen ebenfalls zugunsten der Organe, der Angestellten, der gesetzlichen Vertreter und der sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>(6) Von jeglicher Haftung ausgenommen sind unentgeltliche technische Ausk\u00fcnfte und Beratungen durch den Auftragnehmer, die nicht zu dem von ihm vereinbarten, geschuldeten und im Vertrag festgehaltenen Lieferumfang geh\u00f6ren.<\/li>\n<li>(7) Die in diesem Paragraph genannten Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Haftung des Auftragnehmers gelten nicht f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei vors\u00e4tzlichem Verhalten oder nach dem Produktionshaftungsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 18 Schlussbestimmungen \u2013 anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Ergeben sich aus der Gesch\u00e4ftsbedingung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Streitigkeiten (soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens ist), so hat der Auftragnehmer die Wahl, ob Hannover als Gerichtsstand gew\u00e4hlt wird oder der Sitz des Auftraggebers. Als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Klagen gegen den Auftragnehmer gilt Hannover. Von dieser Regelung unber\u00fchrt bleiben zwingende gesch\u00e4ftliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde.<\/li>\n<li>(2) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.<\/li>\n<li>(3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn die Regelungsl\u00fccke bekannt gewesen w\u00e4re.<\/li>\n<li>(4) F\u00fcr den Fall dass eine Bestimmung in den hier vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens, so gelten die in \u00a718(1) genannten Bestimmungen ebenfalls.Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Endverbraucher der idee-produktion.de GmbH<\/li>\n<li>\u00a7 1 Geltung der Bedingungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von idee-produktion.de GmbH, im nachfolgenden \u201eAuftragnehmer\u201c genannt, erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese sind f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (d.h. K\u00e4ufer, Kunden) \u00fcber die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschlie\u00dft, g\u00fcltig. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen sind auch dann g\u00fcltig, wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart wurden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.<\/li>\n<li>(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung von anderen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enth\u00e4lt oder auf diese verweist.<\/li>\n<li>(3) Das Personal des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, m\u00fcndliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bez\u00fcglich des Vertrags zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (beispielsweise den Eingabemasken im Internet) oder diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichen. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer f\u00fcr die Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen m\u00fcssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Angebote in Prospekten, Anzeigen, u.\u00e4. sind, auch bez\u00fcglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgebildete Angebote h\u00e4lt sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.<\/li>\n<li>(2) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bed\u00fcrfen Auftr\u00e4ge der schriftlichen, Fax- oder Email-Best\u00e4tigung des Auftragnehmers. Die Best\u00e4tigung gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnt. Mit Zahlungseingang, Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom Auftraggeber als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Werktagen Einspruch gegen die schriftliche Best\u00e4tigung des Auftragnehmers bez\u00fcglich des abgeschlossenen Vertrags von Seiten des Auftraggebers eingelegt werden, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen.<\/li>\n<li>(3) Der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen, ist f\u00fcr die Einhaltung der Frist ausschlaggebend.<\/li>\n<li>(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bez\u00fcglich der Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email) niederzulegen.<\/li>\n<li>(5) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gr\u00fcnden aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Auftr\u00e4ge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsr\u00fccktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 3 Preise und Preis\u00e4nderungen<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Die angegebenen Preise schlie\u00dfen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.<\/li>\n<li>(2) Zu den angegebenen Preisen kommen eventuell anfallende sonstige Kosten sowie Kosten f\u00fcr Verpackung und Versand separat hinzu. Dies gilt auch f\u00fcr Selbstabholer.<\/li>\n<li>(3) Werden vom Auftraggeber \u00c4nderungen der angelieferten oder \u00fcbertragenen Daten oder \u00e4hnliche Vorarbeiten veranlasst und vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt, werden diese nach m\u00fcndlicher oder schriftlicher Absprache je nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechung gestellt.<\/li>\n<li>(4) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder \u00fcbertragenen Daten k\u00f6nnen vom Auftragnehmer ohne R\u00fccksprache mit dem Auftraggeber selbstst\u00e4ndig ausgef\u00fchrt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Der Berechnung solcher \u00c4nderungen liegt ihr jeweiliger zeitlicher Aufwand zu Grunde. \u00dcbersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten f\u00fcr den Auftraggeber 34,51 \u20ac inkl. Umsatzsteuer, so muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.<\/li>\n<li>(5) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 15,00 \u20ac inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die \u00fcber diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status \u201eNeu\u201c werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere \u00dcberpr\u00fcfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert der Auftraggeber den Auftrag zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, so \u00fcberpr\u00fcft der Auftragnehmer, ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung \u00fcberhaupt noch m\u00f6glich ist und teilt dies dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese m\u00fcssen \u00fcber sein Kundenkonto erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 4 R\u00fccksendekosten<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach \u00a7 5 der AGB Gebrauch, so hat er die regelm\u00e4\u00dfigen Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn bei einem h\u00f6heren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 5 Widerrufsbelehrung \/ Kostentragungsvereinbarung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzvertr\u00e4gen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f\u00fcr eine R\u00fccksendung geeignet sind.\u2028\u2028Wenn Sie Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Aus\u00fcbung Ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.<\/li>\n<li>(2.1) Widerrufsrecht: Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder \u2013 wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf \u00fcberlassen wird \u2013 auch durch R\u00fccksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 \u00a7 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:\u2028 idee-produktion.de GmbH, \u2028Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Peter Langwost, 30827 Garbsen\u2028 per Fax 05131\/8087 [Fax] \u00a0oder per mail an: \u2028info@i- -p.de<\/li>\n<li>(2.2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. K\u00f6nnen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zur\u00fcckgew\u00e4hren, beziehungsweise herausgeben, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. F\u00fcr die Verschlechterung der Sache und f\u00fcr gezogene Nutzungen m\u00fcssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der \u00fcber die Pr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter \u201ePr\u00fcfung der Eigenschaften und der Funktionsweise\u201c versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich und \u00fcblich ist. Paketversandf\u00e4hige Sachen sind auf unsere Gefahr zur\u00fcckzusenden. Sie haben die regelm\u00e4\u00dfigen Kosten der R\u00fccksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn Sie bei einem h\u00f6heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die R\u00fccksendung f\u00fcr Sie kostenfrei. Nicht paketversandf\u00e4hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung oder der Sache, f\u00fcr uns mit deren Empfang.<\/li>\n<li>(3) Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelm\u00e4\u00dfigen Kosten der R\u00fccksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht \u00fcbersteigt oder wenn bei einem h\u00f6heren Preis der Sache der Auftraggeber die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die R\u00fccksendung f\u00fcr den Auftraggeber kostenfrei.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 6 Auftragsausf\u00fchrung \/ Freigabe durch den Auftraggeber<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Der Auftragnehmer f\u00fchrt alle Auftr\u00e4ge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. \u00fcbertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten m\u00fcssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. F\u00fcr andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gew\u00e4hrleisten, au\u00dfer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. F\u00fcr die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Daten\u00fcbertragungs- oder Datentr\u00e4gerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.<\/li>\n<li>(2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bez\u00fcglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu geh\u00f6ren auch Datentr\u00e4ger und \u00fcbertragene Daten) keine Pr\u00fcfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsf\u00e4hige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Daten\u00fcbertragung Schutzprogramme f\u00fcr Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. F\u00fcr die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 7 Lieferung und Leistungszeit<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online-Auftritt angegebene Liefertermin stellt keinen festen Termin sondern lediglich ein gesch\u00e4tztes Lieferdatum dar, das f\u00fcr den Auftragnehmer als nicht bindend anzusehen ist.<\/li>\n<li>(2) Bei Lieferverz\u00f6gerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.<\/li>\n<li>(3) Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Fixtermine f\u00fcr die Leistungserbringung m\u00fcssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin best\u00e4tigt werden, ansonsten haben sie keine G\u00fcltigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Termin\u00fcberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen und kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung \u00fcber den R\u00fccktritt des Auftraggebers vom Vertrag Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, k\u00f6nnen diese berechnet werden. Dies gilt auch f\u00fcr vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.<\/li>\n<li>(4) Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Schadensersatz f\u00fcr den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs tr\u00e4gt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung oder des zuf\u00e4lligen Verlorengehens der Ware.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 8 Periodische Arbeiten<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Arbeiten besteht eine K\u00fcndigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die K\u00fcndigung erfolgt zum Schluss eines Monats.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 9 Gefahren\u00fcbergang \u2013 Versand<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Sobald der vom Auftragnehmer ausgef\u00fchrte Auftrag an die den Transport \u00fcbernehmende Person \u00fcbergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber. \u00c4u\u00dfert der Auftraggeber den Wunsch, dass er Versand verz\u00f6gert wird, geht die Gefahr auf ihn \u00fcber, sobald seine Ware versandbereit ist.<\/li>\n<li>(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bez\u00fcglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung und Best\u00e4tigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer erforderlich.<\/li>\n<li>(3) Die Versandkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 10 Rechte des Auftraggebers bei M\u00e4ngeln \/ Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand \/ die gelieferte Leistung\/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er\/sie f\u00fcr die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er\/sie nicht die aufgrund von \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer grunds\u00e4tzlich zur Nacherf\u00fcllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehrfache Nachlieferung ist zul\u00e4ssig. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen.<\/li>\n<li>(2) Geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original k\u00f6nnen bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls f\u00fcr den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) \u2013 auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden \u2013 und dem Endprodukt.<\/li>\n<li>(3.1) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur H\u00f6he des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entf\u00e4llt diese Haftung.<\/li>\n<li>(3.2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und k\u00f6nnen nicht beanstandet werden.<\/li>\n<li>(3.3) Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verf\u00fcgung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.<\/li>\n<li>(4) Weist ein Teil der gelieferten Ware M\u00e4ngel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber ohne Interesse ist.<\/li>\n<li>(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware m\u00fcssen hingenommen werden. Bei B\u00fcchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu z\u00e4hlen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren B\u00f6gen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufb\u00f6gen.<\/li>\n<li>(6) Weitergehende Anspr\u00fcche von Seiten des Auftraggebers \u2013 ganz gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer \u00fcbernimmt f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Auftraggebers betroffen. Alle Sch\u00e4den, die von den Arbeitnehmern, Erf\u00fcllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.<\/li>\n<li>(7) F\u00fcr Ver\u00e4nderungen an der gelieferten Ware\/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, au\u00dfer der Auftraggeber kann nachweisen, dass die Ver\u00e4nderungen f\u00fcr den Fehler oder den Schaden nicht ausschlaggebend sind.<\/li>\n<li>(8) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgf\u00e4ltig behandelt. Bei Besch\u00e4digung oder Abhandenkommen der Vorlagen \u00fcbernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Pr\u00fcfung der Reklamation k\u00f6nnen aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht zur\u00fcckgesandt werden.<\/li>\n<li>(9) Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr normale Abnutzung.<\/li>\n<li>(10) Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.<\/li>\n<li>(11) Der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers beruht. Hierf\u00fcr gelten die in \u00a7 11 festgelegten Voraussetzungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 11 Haftung auf Schadensersatz<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Offensichtliche Sachm\u00e4ngel an der gelieferten Ware m\u00fcssen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer angezeigt werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzanspr\u00fcche bez\u00fcglich des Mangels ausgeschlossen.<\/li>\n<li>(2) Der Auftragnehmer haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich f\u00fcr vertragstypische, vorhersehbare Sch\u00e4den (insbesondere bei M\u00e4ngeln, Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen).<\/li>\n<li>(3) Die in \u00a7 11(2) genannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen sind nicht g\u00fcltig f\u00fcr die Haftung des Auftragnehmers wegen vors\u00e4tzlichem Verhalten oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produktionsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 12 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftraggebers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht ver\u00e4u\u00dfern oder sonst \u00fcber das Eigentum hieran verf\u00fcgen.<\/li>\n<li>(2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverz\u00fcglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.<\/li>\n<li>(3) Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen den Vertrag \u2013 insbesondere bei Zahlungsverzug \u2013 hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 13 Zahlung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Als einzige Zahlungsm\u00f6glichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgeb\u00fchren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine Onlinebearbeitungsgeb\u00fchr von max. 3%, mindestens jedoch 5,95 \u20ac inkl. MwSt. hinzu. F\u00fcr Samstagszustellungen wird eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr in H\u00f6he von 6,74 \u20ac inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>(2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 \u20ac (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut \u00a7249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage f\u00fcr den Schadensersatz gilt. Unabh\u00e4ngig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, au\u00dfer es besteht eine schriftliche Vereinbarung \u00fcber andere Zahlungsbedingungen.<\/li>\n<li>(4) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung k\u00f6nnen nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.<\/li>\n<li>(5) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldw\u00e4hrungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen W\u00e4hrungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort f\u00e4llig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.<\/li>\n<li>(6) Bestehen \u00e4ltere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zun\u00e4chst auf die \u00e4lteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber \u00fcber die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.<\/li>\n<li>(7) Erst wenn der Auftragnehmer \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bez\u00fcglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wurde und nicht mehr zur\u00fcckgegeben werden kann.<\/li>\n<li>(8) Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde, dann ist der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt. Er ist au\u00dferdem auch wegen Gegenanspr\u00fcchen zur Zur\u00fcckbehaltung aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis berechtigt.<\/li>\n<li>(9) Anspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 14 Patente, Urheberrechte und Marken<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegen\u00fcber Anspr\u00fcchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen.<\/li>\n<li>(2) Die in \u00a7 14(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber ist betragsm\u00e4\u00dfig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung f\u00fcr die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die F\u00fchrung von Rechtsstreiten \u00fcberlassen wird. Au\u00dferdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschlie\u00dflich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.<\/li>\n<li>(3) Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch \u00fcbernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder:\n<ul>\n<li>[a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bez\u00fcglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder<\/li>\n<li>[b] f\u00fcr den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines ge\u00e4nderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verf\u00fcgung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bez\u00fcglich des Liefergegenstandes beseitigt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Werden durch die Ausf\u00fchrung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierf\u00fcr ausschlie\u00dflich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erkl\u00e4rt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielf\u00e4ltigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbez\u00fcglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 16 Copyright<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich f\u00fcr alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen \u2013 im Besonderen an graphischen Entw\u00fcrfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. \u2013 alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers f\u00fcr die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielf\u00e4ltigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts \u00fcbertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten \u00fcber.<\/li>\n<li>(2) Im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse (z. B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt werden, besteht keine Herausgabepflicht f\u00fcr den Auftragnehmer. Eine Abweichung von dieser Regelung ist m\u00f6glich, diese Vereinbarungen m\u00fcssen jedoch schriftlich vereinbart werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 17 Geheimhaltung<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes w\u00e4re ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 18 Daten und Auftragsunterlagen<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des gesch\u00e4ftlichen Vertrags vom Auftraggeber erh\u00e4lt, werden ausschlie\u00dflich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.<\/li>\n<li>(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder \u00fcbersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datentr\u00e4ger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Verg\u00fctung \u00fcber den Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Endprodukts hinaus m\u00f6glich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann f\u00fcr Besch\u00e4digungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten (siehe \u00a7 19) dar.<\/li>\n<li>(3) Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung f\u00fcr eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 \u20ac zzgl. MwSt. f\u00fcr jeden archivierten Druckauftrag berechnet.<\/li>\n<li>(4) Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD\/DVD\/sonstigen Datentr\u00e4gern k\u00f6nnen nicht zur\u00fcck gesendet werden.<\/li>\n<li>(5) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis (nach \u00a728 des Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer gespeichert werden. Weiter beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten, die zur Vertragserf\u00fcllung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu \u00fcbermitteln.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00a7 19 Schlussbestimmungen \u2013 anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.<\/li>\n<li>(2) Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.<\/li>\n<li>(3) Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf durch das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten nicht.<\/li>\n<li>(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn die Regelungsl\u00fccke bekannt gewesen w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reklamationen\u2028\u2028: Bei Beschwerden und Reklamationen oder bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte schriftlich an\u00a0info@aufkleber-druck-profi.de\u00a0oder per Brief an suche-profi.de<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=22"}],"version-history":[{"count":6,"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":255,"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22\/revisions\/255"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.textilprint-profi.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=22"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}